Vorausverfügungen / PremiumAdress
Seit Juli 2010 werden durch die Deutsche Post keine klassischen Vorausverfügungen mehr auf nationalen Briefsendungen angeboten. Sie kennen vielleicht noch die Zusätze auf Briefen wie "Falls unzustellbar, zurück", "Falls unzustellbar mit Anschriftenberichtigungskarte zurück"?
Von all diesen vorausverfügenden Zusatzvermerken sind nur noch zwei übrig geblieben:
- "Nicht nachsenden!"
... wird auch beachtet, wenn der Kunde im Falle eines Umzugs einen Nachsendeantrag gestellt hat. - "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!"
Sofern der Empfänger in die Weitergabe seiner Adresse zugestimmt hat, wird ihr Brief mit einem Vermerk über die neue Anschrift an Sie zurückgesandt.
Alle weiteren Vorausverfügungen wurden nun in das Produkt PremiumAdress der Deutschen Post überführt. Bei der DialogPost (kostenreduzierte Werbesendungen) sind diese Leistungen mit Kosten verbunden und von der Umsatzsteuerpflicht betroffen.
Sie müssen im Falle einer Vorausverfügung Ihre vollständigen Absenderdaten auf der Sendung auf der Anschriftseite vermerkt haben!
Fehlerhafte Adresen werden Ihnen als regulär als elektronischer Datensatz zur Verfügung gestellt.
PremiumAdress
Die Nutzung des Produkts PREMIUMADRESS erfordert einen Vertragsabschluss mit der Deutschen Post AG, um den Service nutzen zu können. Das Produkt gibt es hierbei in verschiedenen Varianten. Weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen hierzu finden Sie dem Downloadbereich der Deutschen Post AG.