Grundsätze E-Marketing

Neben der täglichen Geschäftspost gehören mittlerweile auch immer häufiger E-Mail-Sendungen mit Angeboten zu unserem Alltag. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber jedoch zum Schutz des Verbrauches massiv einen Riegel vorgeschoben, so dass es per Bußgeldandrohung verboten ist, unerwünscht Werbesendungen per E-Mail zuzustellen. Einmal völlig davon abgesehen, dass im heutigen Zeitalter der Abmahnung eine solches Fehlverhalten wirklich sehr teuer werden kann. Wichtig ist auch im Falle des internationalen Versandes, dass die rechtlichen Regelungen der Empfängerländer akzeptiert werden. So hat Österreich z.B. seit dem 01.03.2006 die Verpflichtung, dass die E-Mail-Adressen vor einem Versand mittels einer zugänglichen Robinson-Liste (RTR-Liste) abgeglichen werden.

Aus diesem Grund hat sich das Double-Opt-In-Verfahren zur Sammlung von E-Mail-Adressen durchgesetzt. Das System funktioniert sehr einfach und ist heute nahezu überall Standard. Ein Interessent trägt sich auf Ihrer Website in ein Newsletter-System ein, um weitere Informationen von Ihnen zu erhalten. Nach seiner Eintragung erhält er eine E-Mail als Bestätigung für seine Anmeldung. Hierin wird er erneut aufgefordert einen Link zu klicken, welcher die Bestätigung der Echtheit bewirkt. Hierbei ist es auch möglich, weitere Daten über den Nutzer zur "Beweissicherung" zu speichern. Hierzu gehören beispielsweise Daten über die Herkunft der Adresse sowie bspw. die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Anmeldung. Hierdurch hat man die Möglichkeit im Falle einer Rechtsstreitigkeit die legale Herkunft der Adresse zu beweisen.

 

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