Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mail-Shop
Frank Drenzeck
Carl-Benz-Str. 17
73037 Göppingen


Telefon (07161) 654977-0
Telefax (07161) 654977-9

Stand 01.04.2018

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von uns, bei ständiger Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von einer für uns vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigt ist. Dasselbe gilt für die wirksame Vereinbarung anderslautender Geschäftsbedingungen.

1.  Angebot und Auftrag
1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
1.2. Aufträge, Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen sowie mündlichen Nebenabreden und Zusagen jeder Art sind für uns erst verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind.

2.  Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro.
2.2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe werden besonders berechnet.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Es gilt die auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung
3.2. Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.3. Barzahlungen, Überweisungen oder Zahlungen mit Scheck, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Auftraggeber akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist.
3.4. Die Hereinnahme eines Wechsels durch uns bedarf schriftlicher Abrede, erfolgt nur zahlungshalber, ohne Skontoabzug und unter der Vorauszahlung der Diskontierbarkeit. Diskontspesen, Wechselsteuer und etwaige Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen.
3.5. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Bedenken bestehen, so können wir sofortige Begleichung unserer Forderung, auch wenn Stundung verabredet war, verlangen. Unter denselben Voraussetzungen können wir für noch nicht erfolgte Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.6. Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die jeweils älteste fällige Hauptleistung angerechnet.3.7. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur befugt, wenn und insoweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.  Im Falle der Zurückbehaltung von Zahlungen ist außerdem erforderlich, dass die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sind wir gewährleistungspflichtig, so ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung des Kaufpreises insoweit befugt, als dies im Verhältnis zum nachweislich entstandenen Mangel gerechtfertigt ist.
3.8. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, seit Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu berechnen.
3.9   Portozahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu begleichen.
4.0   Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen werden von uns elektronisch als PDF zur Verfügung gestellt. Sollte die Papierform gewünscht werden, so bitten wir um Mitteilung. Sämtliche auftragsbezogene Dokumente werden bei uns elektronisch aufbewahrt und archiviert.


4. Lieferung
4.1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Auftraggeber ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.
4.2. Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, und anderen von uns nicht verschuldeten Ereignissen, die auf unsere Leistung von Einfluss sind.  Solche Umstände berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir schadenersatzpflichtig werden.
4.3. Für Verzögerungen oder Verlust auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht. Hier ist der entsprechende Dienstleister haftbar zu machen.
4.4. Bei Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4.5. Im Falle eines Lieferzeitverzuges ist der Auftraggeber berechtigt, pro vollendete Woche Lieferverzug eine Verzugsentschädigung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche in Höhe von 0,5% der Auftragssumme des verspäteten Teiles geltend zu machen, maximal jedoch 5%. Setzt der Auftraggeber uns jedoch eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir die Nachfrist aus Gründen verstreichen lassen, die wir zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.6. Wir sind nicht verpflichtet, das uns überlassene oder in unserem Auftrag produzierte Werbematerial daraufhin zu prüfen, ob der Auftraggeber Dritten gegenüber verpflichtet ist, eine Frist einzuhalten.
4.7. Teillieferungen sind zulässig.


5. Versand, Antransport, Rücktransport, Gefahr, sonstiges
5.1. Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.2. Dasselbe gilt für Antransport und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen, etc., die der Kunde zur Verfügung stellt, und zwar auch dann, wenn wir dabei tätig werden.
5.3. Ohne besondere Versandvorschriften des Auftraggebers können wir die Versendung auf dem uns geeignet erscheinenden Weg bewirken.
5.4. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn wir die Versandbereitschaft mitteilen.
5.5) Bei Mailingaktionen werden nur die optischen und grafischen Darstellungen vom Auftragnehmer verwirklicht. Eine Haftung für deren Inhalt wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber erhält jeweils vor dem Versand ein Exemplar zur Korrektur vorgelegt (auch per Telefax/PDF-Datei möglich) von dessen korrekten Inhalt sich der Auftraggeber selbst überzeugen muss, sollten innerhalb zwei Tage keine Berichtigungen erfolgen, ist der Reinentwurf gültig. Für den Inhalt ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, eine Verweigerung zur Erstellung eines Schriftstück aus rechtlichen und moralischen Gründen behält sich der Auftragnehmer jedoch vor. Eine Mailingaktion wird vom Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart, so schnell wie möglich realisiert, es sollten jedoch 3-5 Tage Bearbeitungszeit berücksichtigt werden.
5.5.) Sollte der Auftragnehmer seiner Dienstleistung nicht nachkommen, erstreckt sich die Haftung insgesamt nur auf den durch den Auftraggeber entstanden Mehraufwand, jedoch nur bis maximal 100 Euro insgesamt. Eine Haftung, z.B. Aufgrund eines verlorengegangenen Auftrages oder Verlust durch einen weiteren Dienstleister (z.B. Deutsche Post AG oder weitere Transportdienstleister wie GLS/DPD/DHL) oder ähnliche Situationen, ist hiermit unwiderruflich ausgeschlossen. Unsere Dienstleistung endet mit der Übergabe an einen weiteren Transportdiensteister wie z.B. Deutsche Post o.ä.
5.6.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit, die erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen und die Sendungen (Geburtstagskarten/Briefe/Mailingaktionen) fristgerecht weiterzuleiten. Bei Streik von Dritten (z.B. Deutsche Post AG oder andere Transportdienstleister, Druckereien), höherer Gewalt oder nicht beeinflussbaren Einwirkungen, gleich welcher Art, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
5.7) Für von der Fa. Mail-Shop gelieferten technische Geräte und Computerprogramme von Fremdfirmen, aber auch für Druckerzeugnisse aus Druckereien gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Hersteller/Lieferanten/Druckereien.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung aller, aus jedwedem Rechtsgrund uns gegenüber dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Lieferung zustehender Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
6.2. Veräußert der Auftraggeber die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche gem. 6.1. an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
6.3. Aus begründetem Anlass ist der Auftraggeber auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
6.4. Wir werden Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt.
6.5. Verbindet der Auftraggeber die Ware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns anteilig Miteigentum zu übertragen.
6.6. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung weiterveräußert, so gilt die in 6.2. vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
 
 
7. Postfertigmachen von Werbesendungen
7.1. Werbesendungen werden in der bei uns üblichen Weise zum Postversand fertiggemacht.
7.2. Gewähr für die Richtigkeit der uns von der Deutschen Post AG gegebenen Auskünfte übernehmen wir nicht.
7.3. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder Postauflieferung die Einhaltung von Portogrenzen und Postbestimmungen durch den Auftraggeber zu überprüfen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, die gelieferten Anschriften auf Richtigkeit zu überprüfen und eine Adressenänderung dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Evtl. anfallende Rücksendegebühren durch die Post oder anderen Institutionen aufgrund einer vom Auftraggeber falsch gelieferten Anschrift, gehen zu Lasten des Auftraggeber.

 

8. Ware, Material, Unterlagen, etc. des Auftraggebers
8.1. Vom Auftraggeber anzuliefernde Ware, Material, Unterlagen, etc. sind uns frei Haus anzuliefern.
8.2. Für Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 11 und unter Beschränkung auf den Wert der Sache. Die Versicherung weitergehender Risiken ist Sache des Auftraggebers.
8.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferten Werbematerials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Er stellt uns von den etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
8.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Stückzahl des Materials oder der Drucksachen zu überprüfen, die der Auftraggeber anliefert. Verbindlich sind ausschließlich die Stückzahlen, die sich bei der Verarbeitung durch uns ergeben.
8.5. Die Preise für das Postfertigmachen setzen einwandfrei zu verarbeitendes Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
8.6. Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichten.

 

9. Beanstandungen
9.1. Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Lieferung bzw. Leistung und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, und zwar in allen Fällen unter genauer Angabe der Beanstandung schriftlich angezeigt werden.
9.2. Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaige Verarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen.
9.3. Hält der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht ein, so gilt die Ware als genehmigt.

 

10. Gewährleistung
10.1. Im Falle berechtigter Beanstandungen gem. Ziff.9. werden wir nach unserer Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder dem Auftraggeber einen Preisnachlass einräumen.
10.2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung besteht nur, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist, Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich sind oder von uns unzumutbar verzögert werden.
10.3. Im Falle der Nachbesserung tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen bis höchstens zur Hälfte.
10.4. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
10.5. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Monat nach Zurückweisung durch uns, im übrigen nach Gesetz.
10.6. Umfasst ein uns übertragener Auftrag auch die Einlieferung bei der Post, so haften wir für die Leistungen der Post nicht. Wir handeln als Vermittler im Namen des Auftraggebers, auch wenn der Auftraggeber das Porto an uns bezahlt.


11. Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber hat unter Ausschluss weitergehender Rechte gegen uns ein Rücktrittsrecht nur in folgenden Fällen: Ziff. 4.5. Satz 2, Ziff. 4.6., Ziff. 10.2. und im Falle der Unmöglichkeit der Leistung, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
11.2. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen uns aus jedwedem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher wie außervertraglicher Art, einschließlich solcher wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurde. Eine Haftung für eingezahlte Porti, die bei uns nur durchlaufende Posten sind, wird von uns nicht übernommen.
11.3. Eine Schadenersatzhaltung aus Vertrag ist auf den Schadenbetrag beschränkt, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Folge der Pflichtverletzung für uns erkennbar war.
11.4. Ansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung unterliegen allen Beschränkungen, denen vertragliche Schadenersatzansprüche unterliegen.
11.5. Soweit Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, bzw. beschränkt sind, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

 

 


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